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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Geltung der Geschäftsbedingungen

Bildmaterial des HB Verlags (im Folgenden: HBV) wird ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen (AGB) zur Verfügung gestellt.
Die AGB gelten auch für alle künftigen Lieferungen, für den elektronischen Abruf sowie der Nutzung der Bilder aus den Bilddatenbanken und für die elektronische Übermittlung, sofern nicht ausdrücklich abweichende Bedingungen vereinbart werden, welche der Schriftform bedürfen.
Geschäftsbedingungen des Bestellers, die von diesen AGB abweichen, werden nicht anerkannt und auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

B. Verwendung des Bildmaterials
  1. Bildmaterial wird nur zur Ansicht ausgehändigt bzw. kann elektronisch abgerufen oder übermittelt werden und wird ausschließlich vorübergehend zur Verfügung gestellt. HBV entscheidet, ob dem Kunden Original- oder Duplikatbildmaterial zur Verfügung gestellt wird. Eine entsprechende Hinweispflicht besteht nicht. Das Bildmaterial bleibt Eigentum von HBV und ist bei Nichtverwendung spätestens innerhalb eines Monats zurückzugeben bzw. aus dem elektronischen Speicher zu löschen. Bildmaterial, für welches Nutzungsrechte erworben werden, ist unverzüglich nach erfolgter Nutzung, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten ab Datum des Lieferscheins bzw. des Datenabrufs oder der Datenübermittlung zurückzugeben bzw. im elektronischen Speicher zu löschen. Ziffer D.4.c.) dieser AGB bleibt insoweit unberührt. Die Kosten der Rücksendung sind vom Kunden zu tragen.
  2. Bei Nutzung des Bereichsportals der digitalen Datenbank von dpa Picture Alliance muss der Kunde beachten, dass abweichend zu den genannten Bildinformationen (Bildmetadaten) grundsätzlich HB Verlag und Name des Fotografen als Bildgeber zu nennen ist. Etwaige Nutzungs- und Verwendungsbeschränkungen, die in den Bildmetadaten genannt werden, sind zu beachten. Für aus der Nichtbeachtung resultierende Schäden haftet der Kunde allein und hat HBV von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Ferner behält sich HBV Schadensersatzansprüche gegen den Kunden wegen etwaiger Nichtbeachtung ausdrücklich vor.
  3. Der Kunde hat das Bildmaterial nach Eignung der Lieferung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Ist die Lieferung unvollständig oder weisen einzelne Bilder Mängel auf, ist der Kunde verpflichtet, die Unvollständigkeit oder die festgestellten Mängel innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt der Sendung bzw. nach Datenabruf oder -übermittlung telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Die bemängelten Bilder müssen unverzüglich an HBV zurückgegeben werden. Unterbliebene, unvollständige oder nicht fristgerechte Mängelrügen schließen den Einwand, die Lieferung sei unvollständig oder mangelbehaftet gewesen, sowie eine Haftung von HBV für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten aus.
  4. Jede Nutzung des Bildmaterial bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von HBV (Freigabeerklärung). Dies gilt auch für die Nutzung des Bildmaterials als Arbeitsvorlage, für Skizzen, zur Drucklegung oder zu Layout- oder Präsentationszwecken sowie für das Öffnen der Diarahmen oder Folien.
  5. Die von HBV erteilte Freigabe von Bildmaterial berechtigt nur zur einmaligen Nutzung für den angegebenen Zweck, sofern nicht eine weitergehende Nutzung ausdrücklich vorgesehen ist. Für die Art und den Ort der Nutzung sind die jeweiligen Hinweise und Beschränkungen in den begleitenden Bildinformationen (Bildmetadaten) zwingend zu beachten. Jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen Freigabe.
  6. Eine Weitergabe des Bildmaterials an Dritte und die Duplizierung des Bildmaterials, wie auch Bearbeitung oder Umgestaltung sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HBV nicht gestattet. Dies schließt den Verkauf von Links u.a. Verweismitteln im Internet auf diese Bilder an Dritte ein.
  7. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
  8. Von jeder Veröffentlichung ist HBV umgehend 1 Belegexemplar unaufgefordert und kostenlos zuzusenden. Die Auflagenhöhe des Druckwerkes ist HBV anzuzeigen.
C. Umfang der Nutzungsrechte
  1. Grundsätzlich wird nur das einfache Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen.
  2. Die von HBV erteilte Zustimmung zur Nutzung des Bildmaterials umfasst nicht die Zusicherung, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst oder Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe, insbesondere zur Nutzung im Rahmen der Werbung erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem Kunden. Der Kunde hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen hinsichtlich den Bestimmungen des Landes, in dem die Nutzung vorgenommen werden soll, selbst zu beachten. Dies gilt nicht, sofern das Vorliegen der erforderlichen Einwilligung bzw. Rechte von HBV ausdrücklich in schriftlicher Form zugesichert worden ist.
  3. Bildmaterial, insbesondere solches, auf dem Personen erkennbar sind, darf nur im Zusammenhang mit dem Begleittext verwendet werden. Bild und Text dürfen nicht sinnentstellend oder verfälschend verwendet werden. Der Verwender ist grundsätzlich zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Pressekodex oder vergleichbarer journalistischer Sorgfaltspflichten verpflichtet.
  4. Der Kunde hat insoweit HBV von der Inanspruchnahme Dritter freizuhalten und die Rechtsfolgen einer Rechtsverletzung im Innenverhältnis selbst zu tragen.
  5. Für folgende Handlungen bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung von HBV:
    1. Die Vervielfältigung und insbesondere Digitalisierung des Bildmaterials,
    2. die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder anderen elektronischen Archiven, die Dritten zugänglich sind,
    3. die Speicherung von Bilddaten auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern,
    4. jede digitale und sonstige Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials.
    Wird die Zustimmung zur Digitalisierung erteilt, müssen die Namen der Bildautoren sowie der Name von HBV mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden; im Übrigen ist durch den Kunden sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt, damit der Bildautor und HBV jederzeit identifiziert werden können. Sämtliche digitalen Bilder in elektronischen Archiven sowie sämtlichen externen Datenträger sind vollständig zu löschen, sobald der Kunde zur Rückgabe des Bildmaterials verpflichtet ist bzw. der Vertrag beendet wird.
  6. Bei Verwendung des Bildmaterials ist dieses jeweils deutlich und unverwechselbar in folgender Form zu kennzeichnen: HB Verlag/Name des Fotografen.
  7. Jede Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass das geschuldete Nutzungshonorar an HBV gezahlt wird.
D. Honorare und Gebühren
  1. Jede Nutzung des angebotenen Bildmaterials ist honorarpflichtig.
  2. Wird die Rückgabefrist überschritten, so werden Blockierungsgebühren fällig. Sie betragen für jede Abbildung € 30,-- je angefangenen Monat. Eine Fristüberschreitung liegt vor, wenn:
    1. geliefertes Bildmaterial länger als einen Monat zurückgehalten wird, ohne dass in diesem Zeitraum eine angezeigte Verwendung erfolgte,
    2. Bildmaterial, dessen Nutzungsrechte angekauft worden sind, innerhalb von 6 Monaten nicht verwendet wurde und dies HBV nicht innerhalb dieser Frist angezeigt worden ist,
    3. verwendetes Bildmaterial nicht innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückgegeben bzw. gelöscht wird.
    Die Geltendmachung eines Verzugsschadens wird durch die Blockierungsgebühr nicht berührt. Die Blockierungsgebühren werden nicht auf evtl. Verwendungshonorare angerechnet. Sie begründen kein Nutzungs- bzw. Eigentumsrecht.
  3. HBV-Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Alle Beträge wie Honorare, Kosten und Bearbeitungsgebühren verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und eventuell anfallender Künstlersozialabgabe.
    HBV ist berechtigt, 30 Tage nach Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bzw. über dem an dessen Stelle tretenden entsprechenden Zinssatz zu verlangen sowie Mahnkosten in Höhe von € 5,-- pro Mahnung.
E. Haftung und Schadensersatz
  1. Mit Erhalt der Sendung haftet der Kunde bis zur erfolgten unversehrten Rückgabe an HBV für Verlust und Beschädigung des überlassenen Bildmaterials.
  2. Bei unberechtigter Nutzung, Duplizierung, Veränderung, Bearbeitung, Umgestaltung, Weitergabe des Bildmaterial oder elektronischer Speicherung sowie Nichtbeachtung des Urhebervermerks hat der Kunde HBV von allen sich hieraus ergebenen Ansprüchen Dritter freizustellen. HBV ist in diesem Fall außerdem berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch € 200,-- pro Bild zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt.
  3. Gehen Bilder im Risikobereich des Bestellers verloren oder werden Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung ausschließt, ist Schadensersatz zu leisten. Die Schadensersatzbeträge in Höhe von € 500,-- für jedes Originalbild und € 100,-- für jedes Duplikat gelten als vereinbart, ohne dass dpa-PA die Höhe des Schadens im Einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben HBV weitergehende Schadensersatzansprüche ausdrücklich vorbehalten.
  4. Können Bilder, die in mangelhaftem Zustand zurückgegeben werden, durch Reinigung oder sonstige Maßnahmen wieder in einen einwandfreien Zustand versetzt werden, hat der Kunde die dafür erforderlichen Kosten zu erstatten. HBV ist in einem solchen Fall berechtigt, ohne Kostennachweis mindestens € 100,-- pro Bild als Entschädigung zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach.
  5. Wird verlorengegangenes Bildmaterial später wieder aufgefunden, steht es HBV frei, dieses Bildmaterial zurückzunehmen. Im Fall der Rücknahme erfolgt eine Erstattung des Schadensersatzes abzüglich eventuell aufgelaufener Blockierungsgebühren.
  6. Mit der Zahlung von Schadensersatz oder einer Vertragsstrafe erwirbt der Kunde weder das Eigentum noch Nutzungsrechte an dem Bildmaterial.

F. Haftung von HBV

  1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber HBV beschränken sich auf den Nachbesserungsanspruch. Ist eine Nachbesserung nicht möglich bzw. erfolglos durchgeführt worden, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Die Haftung von HBV auf Schadensersatz ist, soweit es auf ein Verschulden ankommt, wie folgt beschränkt oder ausgeschlossen: HBV haftet nicht im Fall normaler Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie im Fall grober Fahrlässigkeit ihrer nicht leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Die Haftung für grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten hinsichtlich der Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht leitende Angestellte sind, sowie hinsichtlich der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ohne grobes Verschulden beschränkt sich jedoch auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens, dabei jedoch auf maximal € 50.000,--. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen oder für Personenschäden auch ohne Verschulden gehaftet wird. Haftungszusagen an Dritte, die ihre Ursache in diesem Vertrag haben, dürfen nicht ohne Zustimmung von HBV gegeben werden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Vertragspartner, aktiv an einer Schadensminderung mitzuwirken.
  3. Bei Fehlern oder Störungen im Dienstbetrieb und Lieferschwierigkeiten wegen Arbeitskampfmaßnahmen oder in Fällen höherer Gewalt haftet HBV nicht. Bei Störungen des Dienstbetriebes oder Fehlern des Dienstbetriebes aus sonstigen Gründen haftet HBV entsprechend der Regelung in Nr.2.
G. Schlussbestimmung
  1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Stuttgart.
  3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dpa-PA und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.